Bedingungen für Pflegeleistungen 1 Anwendungsbereich Diese Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Erbringen von Pflegeleistungen. 2 Leistungen Die Web-eXact erbringt für den Kunden außerhalb von Gewährleistungsverpflichtungen Pflegeleistungen gemäß der jeweiligen Beauftragung durch den Kunden. Zu den Pflegeleistungen gehören sowohl die Vornahme von Änderungen und Erweiterungen der Web-Site als auch damit zusammenhängende Beratungsleistungen. Nicht zu den Pflegeleistungen gehört die grundlegende Neu- oder Umgestaltung der Web-Site (z.B. Relaunch). Web-eXact verpflichtet sich, die Aufträge des Kunden zur Erbringung von Pflegeleistungen anzunehmen, sofern ihr dies aus betrieblichen Gründen möglich ist. Zur Ablehnung eines Auftrags ist Web-eXact insbesondere dann berechtigt, wenn ihr keine ausreichenden personellen oder technischen Ressourcen zur Verfügung stehen, um den Auftrag auszuführen oder der Auftrag vom Kunden nicht hinreichend spezifiziert ist. Web-eXact wird dem Kunden die Ablehnung eines Auftrags unverzüglich mitteilen. 3 Mitwirkungsleistungen Der Kunde wird bei Auftragserteilung alle zur Durchführung des Pflegeauftrages erforderlichen Informationen an Web-eXact übermitteln. Auf Anforderung von Web-eXact wird er unverzüglich Web-eXact noch fehlende Informationen nachreichen. Der Kunde wird, sofern die Pflegeleistungen nur mit Unterstützung Dritter erbracht werden können (z.B. Pflege einer nicht bei Web-eXact gehosteten Web-Site), die erforderliche Unterstützung veranlassen. 4 Kündigung Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Kalenderquartalsende schriftlich kündigen. Bereits angenommene Aufträge sind durch die Kündigung nicht betroffen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5 Abnahmeverfahren Die Parteien legen rechtzeitig ein verbindliches Abnahmeverfahren für die Pflegeleistungen fest. Im Rahmen der Abnahme wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt. Web-eXact wird den Kunden rechtzeitig auffordern, die abnahmepflichtigen Leistungen auf der Grundlage des Abnahmeverfahrens abzunehmen. Der Kunde nimmt die Werkleistungen innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung zur Abnahme ab oder lehnt eine Abnahme ab. Erklärt sich der Kunde innerhalb dieser Frist zu der Abnahme nicht, indem er weder eine Ablehnung der Abnahme ausspricht noch wesentliche Mängel rügt, gelten die Leistungen auch bei Vorliegen wesentlicher Mängel als durch den Kunden abgenommen, wenn der Kunde auf diese Wirkungen bei der Aufforderung zur Abnahme hingewiesen wurde. 6 Übergabe der Pflegeleistung Nach Abnahme und vollständiger Vergütungszahlung wird Web-eXact dem Kunden die entsprechenden Pflegeleistungen auf einem geeigneten Speichermedium übergeben. Web-eXact ist berechtigt, die Art des Speichermediums nach billigem Ermessen zu bestimmen, wenn zuvor keine Einigung mit dem Kunden herbeigeführt werden konnte. Die Kosten für das Speichermedium trägt der Kunde. 7 Gewährleistung Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von einer Woche nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden. Web-eXact kann die Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung) verweigern, solange der Kunde die für die Leistung geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist. Web-eXact haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an den von Web-eXact erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren. Der Kunde wird Web-eXact bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Gewährleistungsverpflichtung von Web-eXact zuzuordnen ist, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Mangelbehebung entstandenen Aufwendungen von Web-eXact zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen belastet werden. 8 Preise Aktualisierungsgebühr pro Jahr: 98.00 € inkl. 16 % MwSt. Darin enthaltene monatliche Leistungen: • Einbindung von 5 (digitalen) Grafiken • Einbindung von 5 (digitalen) Texten • Diverse Text - Änderungen (Telefonnummer, Adressen, Mitarbeiter usw.) • Auftretende Fehler, auf den von Web-eXact erstellten Internetseiten, die durch Weiterentwicklung oder Änderungen des Microsoft Internet Explorers auftreten, werden von Web-eXact beseitigt, insofern der zeitliche Aufwand dieser Änderungen 60 minuten nicht überschreitet. Nicht enthalten sind Erstellungen von neuen Rubriken, Unterrubriken bzw. komplette Unterseiten.